Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Die Anforderungen an Bediener von Hubarbeitsbühnen sind hoch, denn für einen sicheren und unfallfreien Betrieb sind versiertes Können, viel Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein erforderlich. Es lohnt sich regelmäßig an den eigenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu arbeiten und die jährlichen Unterweisungen ernst zu nehmen. Die vorgeschriebene jährliche Unterweisung dient der Gefahrenvorbeugung. Sie hilft Ihnen, Ihre Kenntnisse zu geltenden Vorschriften zu vertiefen, aufzupolieren und auf den neuesten Stand zu bringen. Ihr Wissen über potenzielle Gefahren wird aufgefrischt. Ihnen werden Wissenslücken und riskante Verhaltensweisen bewusst und Sie nehmen sich vor, diese abzustellen. Ziel ist dabei die Optimierung der eigenen Pflichterfüllung, die der Betriebssicherheit und Minimierung des Unfallrisikos dient.
Gesetzliche Grundlage
§ 12 Arbeitsschutzgesetz
- Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Gesetzliche Änderungen
- Unfallgeschehen
- Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
- Arbeitssicherheit
- Betrieb von Hubarbeitsbühnen
- Technische Neuerungen
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an vom Unternehmer beauftragte Bediener von Hubarbeitsbühnen in Betrieben und Selbsständige, die nach § 12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich unterwiesen werden müssen.
Voraussetzung
Der Teilnehmer muss im Besitz eines Bedienerausweises für Hubarbeitsbühnen oder einer PAL Card sein.
Hinweis
Bitte Fahrerausweis zur Unterweisung mitbringen.
Kosten
Für Preise und weitere Informationen für die Schulungen wenden Sie sich bitte an das Team von fasi-koeln unter 0221 / 9928716 oder per E.Mail an info@fasi-koeln.de.