Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008

Es ist eine der wichtigsten Aufgaben und eine Verpflichtungen eines jeden Beschäftigten auf die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit des anderen zu achten. In diesem Bestreben wurden sicherheitstechnische Anforderungen für Hubarbeitsbühnen erarbeitet. Mit Einführung der BGG 966 im April 2010 wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen erlassen. Oberstes Ziel der Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.
Kategorien (DIN EN 280):
• 1a statisch Vertikal (Senkrecht- Mast- Hubarbeitsbühnen)
• 1b statisch Boom (abgestützte Auslegerbühnen, LKW-, Anhänger- Raupenbühnen)
• 3a mobil Vertikal (mobile Senkrecht- Scheren- Hubarbeitsbühnen)
• 3b mobil Boom (mobile Ausleger- Teleskop- Gelenkteleskop- Hubarbeitsbühnen)
Dauer:
1 Tag Bedienerschulung national BGG 966/ 1 Kategorie
Inhalte:
Vormittag: Theoretische Ausbildung
• Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
• Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
• Betrieb allgemein
• Übernahme und Transport der Maschine
• Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
• Arbeiten mit der Maschine
• Tägliche Einsatzprüfung
• Unfallgeschehen
• Sondereinsätze
• Theoretische Prüfung
Nachmittag: Praktische Ausbildung
• Einweisung an der Hubarbeitsbühne
• Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
• Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
• Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
• Einüben der Steuerungsfunktionen
• Einüben der Funktion des Notablass
• Praktische Abschlussprüfung
Ziel:
Die Teilnehmer erlangen Kenntnisse für den sicheren Betrieb von mobilen Hubarbeitsbühnen.
Prüfung:
Theoretische Lernerfolgskontrolle (Ankreuztest) und praktische Abfahrtskontrolle, sowie eine Fahrübung.
Zertifikat:
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung und einen Bedienerausweis (Lichtbild bitte mitbringen).
Teilnehmerkreis:
Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Bediener, die noch keine Kenntnisse im Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen besitzen.
Voraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre (bei fachlicher Aufsicht auch unter 18 Jahre möglich),
körperliche (Gegebenenfalls arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach BGG 904-G25 „Fahr- und Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) sowie
geistige und charakterliche Eignung.
Hinweis:
Sie haben Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge. Zuverlässiges, verantwortungsbewusstes und umsichtiges Handeln ist Ihnen wichtig.
Kosten:
Für Preise und weitere Informationen für die Schulungen wenden Sie sich bitte an das Team von fasi-koeln unter 0221/9928716 oder per E.Mail an info@fasi-koeln.de.