AUSBILDUNG FÜR BEDIENER VON HUBARBEITSBÜHNEN

Es ist eine der wichtigsten Aufgaben und eine Verpflichtungen eines jeden Beschäftigten auf die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit des anderen zu achten. In diesem Bestreben wurden sicherheitstechnische Anforderungen für Hubarbeitsbühnen erarbeitet. Mit Einführung des DGUV Grundsatzes 308-008 im April 2010 wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen erlassen. Oberstes Ziel der Ausbildung ist es, Ihnen, Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.