Jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer

Die Anforderungen an Gabelstaplerfahrer sind hoch, denn für einen sicheren und unfallfreien Betrieb sind versiertes Können, viel Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein erforderlich. Die hohe Zahl der innerbetrieblichen Arbeitsunfälle mit Gabelstaplern zeigt, dass es sich lohnt, regelmäßig an den eigenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu arbeiten und die jährlichen Unterweisungen ernst zu nehmen. Die vorgeschriebene jährliche Unterweisung dient der Gefahrenvorbeugung. Sie hilft Ihnen, Ihre Kenntnisse zu geltenden Vorschriften zu vertiefen, aufzupolieren und auf den neuesten Stand zu bringen. Ihr Wissen über potenzielle Gefahren wird aufgefrischt. Ihnen werden Wissenslücken und riskante Verhaltensweisen bewusst und Sie nehmen sich vor, diese abzustellen. Ziel ist dabei die Optimierung der eigenen Pflichterfüllung, die der Betriebssicherheit und Minimierung des Unfallrisikos dient.
Gesetliche Grundlage § 12 Arbeitsschutzgesetz
Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gesetzliche Änderungen
  • Unfallgeschehen
  • Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Arbeitssicherheit
  • Betrieb von Flurförderzeugen
  • Technische Neuerungen

Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an vom Unternehmer beauftragte Gabelstaplerfahrer in Betrieben, die nach § 12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich unterwiesen werden müssen.
Voraussetzung
Der Teilnehmer muss im Besitz eines Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein.
Hinweis
Bitte Fahrerausweis zur Unterweisung mitbringen.
Kosten
Für Preise und weitere Informationen für die Schulungen wenden Sie sich bitte an das Team von fasi-koeln unter 0221 / 9928716 oder per E.Mail an info@fasi-koeln.de .