Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Arbeitgeber hat gemäß Arbeitsschutzgesetz die Verantwortung für Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Er muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die ihn beraten und unterstützen.
Laut Arbeitssicherheitsgesetz kann der Unternehmer die sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes sicherstellen, indem er eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt.
Die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet für Sie die folgenden Vorteile:
- Entlastung des Unternehmers
- Unabhängige und dadurch neutrale Betrachtung der betrieblichen Situation
- Reduzierung der finanziellen und zeitlichen Aufwendungen für die Aus- und
Weiterbildung eigener Mitarbeiter
Als externe gepr. Fachkraft für Arbeitssicherheit BGN / BGETEM / BGHM biete ich Ihnen Rundumservice für Ihr Unternehmen
- Sicherheitstechnische Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI)
- Begehung der Arbeitsstätten in turnusmäßigen Abständen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen
- Unterstützung der im Betrieb zuständigen Sicherheitsfachkraft und des Sicherheitsbeauftragten
- Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung
- Ursachenerfassung und Bewertung von Unfällen
- Gesetzliche Regelbetreuung im vollen Umfang nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2.
- Unterweisung Ihrer Mitarbeiter